Gemeinschaftsanleihe

Gemeinschaftsanleihe
Gemeinschaftsanleihe,
 
im weiteren Sinn Anleihe, die von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (seit 1954), der Europäischen Atomgemeinschaft (seit 1977) und der Europäischen Investitionsbank (seit 1958) an internationalen Kapitalmärkten aufgenommen wurde, um im Rahmen ihrer Aufgaben Investitionsvorhaben finanzieren oder Darlehen vergeben zu können; im engeren Sinn Bezeichnung für die 1975 durch VO des Rates der Europäischen Gemeinschaften geschaffene Möglichkeit für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (seit 1993 Europäische Gemeinschaft), bei Drittstaaten oder Banken beziehungsweise an internationalen Finanzmärkten mittelfristige Kredite aufzunehmen und Anleihen zu emittieren, um Mitgliedstaaten bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten (ursprünglich wegen der Verteuerung des Erdöls) zu helfen. Als Gemeinschaftsanleihe kann auch das 1978 geschaffene Neue Gemeinschaftsinstrument (NGI) angesehen werden, das die Ausgabe von Anleihen ermöglicht, um Investitionen in den Mitgliedstaaten in den Bereichen Energie, Industrie und Infrastruktur zu fördern (v. a. in benachteiligten Regionen und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit). Die maximale Höhe der Gemeinschaftsanleihe von anfänglich 1 Mrd. ECU wurde mehrfach erhöht; die Verwaltung der Gemeinschaftsanleihe lag bis zu seiner Auflösung am 1. 1. 1994 beim Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit, seitdem wird sie vom Europäischen Währungsinstitut wahrgenommen.

Universal-Lexikon. 2012.

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